Schulgeld und weitere Kosten

  • Schulgeld* vierstufige Wirtschaftsschule mit Vorklassen: 80,00 Euro für die 5./6./7. Klasse, 100 Euro für die 8. Klasse und 120 Euro ab der 9. Klasse (je Monat).
  • Schulgeld* zweistufige Wirtschaftsschule: 120 Euro/Monat
  • Für Schulbücher ist im ersten Schuljahr mit ca. 150,00 Euro und in den weiteren Schuljahren mit ca. 100,00 Euro zu rechnen.
* 30 % des Schulgeldes können als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden


Kostenfreiheit des Schulweges
  • Die Schüler(innen) haben bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 laut Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges einen Anspruch darauf, kostenlos zur Schule befördert zu werden, wenn sie weiter als 3 Kilometer von der Schule entfernt wohnen.
  • Bei der zweijährigen Wirtschaftsschule besteht in der 11. Jahrgangsstufe nur dann ein Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten, soweit diese über 490 Euro (= gesetzliche Eigenbeteiligung pro Familie) liegen und die Mindestwegstrecke (einfach) zur Schule mehr als 3 km beträgt. Hiefür muss beim Landratsamt ein "Antrag auf Fahrtkostenerstattung" bis spätestens 31. Oktober eines jeden Jahres für das vergangene Schuljahr eingereicht werden.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im Sekretariat.


Ausbildungsförderung 
Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFÖG) können Schüler der 10. und 11. Jahrgangsstufe eine Förderung erhalten, wenn sie nicht bei den Eltern wohnen.