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- Kaufmännische Berufsausbildung in Industrie, Einzel-, Groß- und Außenhandel, Banken, Versicherungen, Speditionen sowie in wirtschafts- und steuerberatenden Berufen usw.
- Einstellung in den Vorbereitungsdienst des mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienstes
- Berufsausbildung in einem sozialen oder handwerklichen Beruf
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Bei einer kaufmännischen Berufsausbildung wird der erfolgreiche Abschluss der Wirtschaftsschule mit einem halben Jahr (2-stufige ein Jahr) auf die Berufsausbildung angerechnet. Dieser Rechtsanspruch einer einjährigen Ausbildungszeitverkürzung wird nur Schülern einer Wirtschaftsschule für einen kaufmännischen oder verwaltenden Beruf gewährt.